Martin Frey

Seit 2015 bei Hofmann Schmidt Frey & Partner
Rechtsanwalt, Notar
Ausgezeichnet im Rahmen der FOCUS Anwaltsliste Erbrecht 2013
E-Mail: m.frey@hsp-rechtsanwaelte.de

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Notar
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht

Beruflicher Werdegang

Seit 1994 Rechtsanwalt
Seit 2011 Notar
1994 – 2014 bei Blesinger und Partner Schwelm
Seit 2015 Hofmann Schmidt Frey und Partner

Fremdsprachen

Englisch

Tätigkeitsfelder

Im Rahmen der notariellen Tätigkeit werden insbesondere Vertragsentwürfe entwickelt sowie Beurkundungen, speziell auch Beglaubigungen, in den folgenden schwerpunktmäßigen Rechtsgebieten vorgenommen:

  • Immobilienrecht (Kauf, Veräußerung und grundbuchrechtliche Sicherung)
  • Ehe- und Familienrecht (Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • Erbrecht, Testament, Pflichtteil
  • Schenkung
  • Gesellschaftsrecht: Unternehmensgründung, -übernahme, Unternehmensnachfolge
  • Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung
Erben und Vererben bedarf anwaltlicher und/ oder notarieller Unterstützung. Ob Erbauseinandersetzung, Ausschlagung des Erbes oder Regelung von Pflichtteilsansprüchen – das Erbrecht weist zahlreiche Facetten auf. Ebenso sind die Formulierung des letzten Willens durch Testament oder Erbvertrag sowie auch die Beachtung von erbschaftssteuerlichen Aspekten mit gesetzlichen Formerfordernissen und Fristen verbunden. Wir prüfen und gestalten dies.

Das Immobilienrecht bezeichnet im weitesten Sinne alle Rechtsgebiete, die einen Zusammenhang zu Grundstücken und darauf errichteten Immobilien aufweisen. In diesem Bereich beraten und vertreten wir Sie unter anderem, wenn es um den Verkauf, die Schenkung oder Vermietung eines Grundstückes geht. Angesichts der gesetzlichen Vorschriften, die bei der Übertragung von Grundeigentum die notarielle Beurkundung vorsehen, steht Ihnen hier insbesondere unser Notar mit seiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung