Dr. Alexander Brockmann, LL.M.

Seit 2017 bei Hofmann Schmidt Frey & Partner
Rechtsanwalt
E-Mail: a.brockmann@hsp-rechtsanwaelte.de

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht
  • Miet- und Wohneigentumsrecht

Beruflicher Werdegang

  • Studium an der Universität des Saarlandes und der Westfälischen Wilhelms Universität Münster
  • 2011 Erstes Staatsexamen
  • 2014 Zweites Staatsexamen und Masterabschluss an der FernUniversität in Hagen
  • 2016 Promotion im Gesellschaftsrecht an der FernUniversität in Hagen (Thema: „Shoot-Out-Klauseln – Radikale Trennungsverfahren im Gesellschaftsrecht“)
  • Seit 2016 zugelassener Rechtsanwalt
  • 2016 – 2017 Rechtsanwalt in einer führenden regionalen Kanzlei in Wuppertal
  • Seit Okt. 2017 Rechtsanwalt in der Kanzlei Hofmann Schmidt Frey & Partner
  • 2021 – 2022 Notar

Fremdsprachen

Englisch
Französisch

Tätigkeitsfelder

Dienstvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehen, Miete/Leasing, Maklertätigkeit, Bürgschaft oder Forderung. So vielfältig die Gebiete des Zivilrechtes sind, so individuell muss doch die Beurteilung und Herangehensweise sein. Wir beraten Sie gerne.
Erben und Vererben bedarf anwaltlicher und/ oder notarieller Unterstützung. Ob Erbauseinandersetzung, Ausschlagung des Erbes oder Regelung von Pflichtteilsansprüchen – das Erbrecht weist zahlreiche Facetten auf. Ebenso sind die Formulierung des letzten Willens durch Testament oder Erbvertrag sowie auch die Beachtung von erbschaftssteuerlichen Aspekten mit gesetzlichen Formerfordernissen und Fristen verbunden. Wir prüfen und gestalten dies.

Die Gründung, Umwandlung oder Auflösung einer Gesellschaft, Verkauf oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen gehören dem Fachbereich Gesellschaftsrecht an. Ob GmbH, AG, KG, oHG, UG (haftungsbeschränkt) PartG oder GbR und Verein, unsere Notare und Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie umfassend bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht.

Das Immobilienrecht bezeichnet im weitesten Sinne alle Rechtsgebiete, die einen Zusammenhang zu Grundstücken und darauf errichteten Immobilien aufweisen. In diesem Bereich beraten und vertreten wir Sie unter anderem, wenn es um den Verkauf, die Schenkung oder Vermietung eines Grundstückes geht. Angesichts der gesetzlichen Vorschriften, die bei der Übertragung von Grundeigentum die notarielle Beurkundung vorsehen, stehen wir Ihnen hier mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung

Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen als Vermieter oder Mieter, wenn es um Ihre Rechte aus dem Mietvertrag geht, z.B. Geltendmachung rückständiger Miete, Kündigung des Mietverhältnisses, Mieterhöhung, Mängel der Mietsache, Nebenkostenabrechnung, Abmahnung, Mietminderung, Räumung der Wohnung und Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Im Wohnungseigentumsrecht sind wir Ihr Ansprechpartner, soweit Sie als Eigentümer einer Wohnung betroffen sind im Zusammenhang mit Entscheidungen/Beschlüssen der Eigentümerversammlung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG), z.B. betreffend Investitionen, Hausgeld etc.